Kindertrödelmarkt
Teilnahmebedingungen
- Eine Teilnahme ist nur bei Vorlage der vollständigen Anmeldung, sowie der Zustimmung der Teilnahme – und Datenschutz – Bestimmungen möglich.
- Es wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 3,00 € erhoben. Dieser ist vor Ort in bar zu bezahlen.
- Es werden verschiedene Ablagemöglichkeiten, hauptsächlich Bänke von Bierzeltgarnituren, unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Die Aufteilung der Standflächen und Ablagemöglichkeiten obliegt allein dem Veranstalter.
- Der gesamte Erlös der Standgebühr wird als Spende an ein soziales Projekt für Kinder und Jugendliche übergeben.
- Sitzmöglichkeiten für die Trödelmarktteilnehmer können nicht bereitgestellt werden.
- Kinder bis 9 Jahre dürfen nur in Begleitung der Eltern / eines Elternteiles teilnehmen.
- Kinder / Jugendliche ab dem vollendeten 9. Lebensjahr benötigen zur Teilnahme am
- Trödelmarkt die Einwilligung der Eltern / des gesetzlichen Vertreters. Den Eltern obliegt die Aufsichtspflicht über ihre Kinder, diese wird vom Veranstalter nicht übernommen.
- Es gilt ein genereller Haftungsausschluss des Veranstalters, mit Ausnahme von Schäden in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
- Für die Ausgestaltung der Stände ist der Trödler selbst verantwortlich.
- Der Verkauf von Neuwaren und Kriegsspielzeug ist nicht erwünscht.
- Den Weisungen des Veranstalters zur Einhaltung der Hausordnung und des vorbeugenden Brandschutzes ist Folge zu leisten.
- Es besteht die Möglichkeit in der Tiefgarage zu parken. Bitte das Einfahrtticket bei der Anmeldung vorlegen und sie erhalten ein Ticket für diesen Tag zu einem Sondertarif.
- Der genutzte Standplatz ist geräumt und im sauberen Zustand zurückzugeben.
- Bei Verhinderung ist der Teilnehmer/die Familie verpflichtet, den reservierten Stand umgehend abzusagen.